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Teilnahmebedingungen

POS-Display-Aktion zum Phonak Produkt-Launch – Sonova Deutschland GmbH 

§ 1  Veranstalter 

Veranstalter der Aktion „POS-Display-Aktion" im Rahmen der Teaser-Kommunikation zum Produkt-Launch Phonak EON (nachfolgend die „Aktion") ist die Sonova Deutschland GmbH, Max-Eyth-Straße 20, 70736 Fellbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 264905 (nachfolgend „Sonova" oder der „Veranstalter"). 

§ 2  Gegenstand der Aktion 

Im Rahmen der Teaser-Kommunikation zum Produkt-Launch veröffentlicht Sonova über ihre Kommunikationskanäle in mehreren Schritten Hinweise auf einzelne Buchstaben, die zusammengesetzt ein Lösungswort ergeben. Teilnehmer, die das richtige Lösungswort fristgerecht über das Teilnahmeformular (§ 4) einreichen, erhalten – solange der Vorrat reicht – ein POS-Display zur Präsentation des neuen Produkts in ihren Geschäftsräumen (§ 6).

Das Kontingent ist auf insgesamt 100 POS-Displays begrenzt („limitierte Anzahl"). Eine Verlosung oder sonstige Zufallsauswahl findet nicht statt. Ein Anspruch auf Zuteilung eines POS-Displays besteht nur bei Vorliegen sämtlicher Teilnahmevoraussetzungen und solange das Kontingent nicht ausgeschöpft ist.

Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnahme und Zuteilung sind unabhängig vom Bezug von Waren oder Dienstleistungen und insbesondere nicht an Umsätze, Absatzmengen, Preise, Konditionen oder Rabatte geknüpft. 

§ 3  Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Hörakustik-Fachbetriebe (Fachhandel) mit Sitz bzw. Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland, handelnd durch ihren Inhaber oder eine vertretungsberechtigte bzw. vom Betrieb autorisierte Person. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit des Fachbetriebs; Verbraucher sind nicht teilnahmeberechtigt.

Je Fachgeschäft (Betriebsstätte) ist nur eine Teilnahme zulässig; mehrfache Einsendungen derselben Betriebsstätte werden nur mit ihrer ersten gültigen Einsendung berücksichtigt. Es wird höchstens ein POS-Display je Betriebsstätte (Fachgeschäft) zugeteilt; je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe werden insgesamt höchstens drei POS-Displays zugeteilt. Maßgeblich für die Zuordnung mehrerer Betriebsstätten zu einem Unternehmen bzw. einer Unternehmensgruppe sind die Angaben im Teilnahmeformular.

Mitarbeiter des Veranstalters und der mit ihm verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

§ 4  Teilnahme, Aktionszeitraum 

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch vollständiges Ausfüllen und Absenden des Online-Teilnahmeformulars unter https://forms.office.com/e/PymX4Pkruh unter Angabe des Lösungsworts sowie der dort abgefragten Betriebs- und Kontaktdaten. Teilnahmen auf anderem Weg (insbesondere per E-Mail, Post oder Telefon) werden nicht berücksichtigt. 

Teilnahmen sind möglich vom 17. August 2026 bis einschließlich 14. September 2026, 18.00 Uhr (Eingang beim Veranstalter maßgeblich). Nach dem Einsendeschluss oder nach Erschöpfung des Kontingents eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Unvollständige oder technisch fehlerhafte Übermittlungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. 

§ 5  Zuteilung der POS-Displays; Dokumentation 

Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige, fristgerechte Einsendungen mit dem richtigen Lösungswort durch teilnahmeberechtigte Fachbetriebe („gültige Einsendungen"). 

Die Zuteilung der insgesamt 100 POS-Displays erfolgt transparent in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der gültigen Einsendungen („first come, first served"); maßgeblich ist der im Teilnahmeformular dokumentierte Eingangszeitpunkt (Zeitstempel). "). Sollten mehrere gültige Einsendungen denselben dokumentierten Eingangszeitpunkt aufweisen und das verbleibende Kontingent nicht für sämtliche Einsendungen ausreichen, entscheidet zunächst die serverseitige technische Protokollierung des Teilnahmeformulars. Ist auch danach keine eindeutige Reihenfolge feststellbar, entscheidet das Los. 

Der Veranstalter dokumentiert die Einsendungen einschließlich Eingangszeitpunkt sowie die Zuteilung (Fachbetrieb, Ansprechpartner, Anzahl, Datum) zu Nachweis- und Dokumentationszwecken (vgl. § 8). 

Die berücksichtigten Teilnehmer werden per E-Mail an die im Teilnahmeformular angegebene Adresse benachrichtigt. Die Lieferung des POS-Displays erfolgt kostenfrei an die angegebene Betriebsstättenadresse in Deutschland innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung.

Erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen nach Absendung der Benachrichtigung keine Rückmeldung oder wird die Annahme abgelehnt, kann das POS-Display der nächsten gültigen Einsendung in der Reihenfolge des Eingangs zugeteilt werden. 

§ 6  Das POS-Display; Zweckbindung 

Gegenstand der Zuteilung ist ein Phonak-gebrandetes POS-Display („Medium Display Set", bestehend u. a. aus Basis mit Rückwand, Wechselrahmen mit Phonak-Visual, Podest und Produktständern; Warenwert ca. EUR 69,50 netto). Das POS-Display enthält keine Produkte, insbesondere keine Hörsysteme. Es wird dem Fachbetrieb als Ausstattung für die Geschäftsräume überlassen und dient der Präsentation der Phonak-Hörsysteme, insbesondere des neuen Phonak EON, sowie der Information und Aufklärung von Kunden. Es handelt sich nicht um eine persönliche Zuwendung an einzelne Hörakustiker oder Mitarbeiter des Fachbetriebs. Die Überlassung erfolgt ausschließlich als produktbezogenes Werbemittel zur Präsentation der Phonak-Produkte im Geschäftsbetrieb des Fachbetriebs. 

Das POS-Display ist bestimmungsgemäß ausschließlich zu diesem Zweck in den Geschäftsräumen des Fachbetriebs einzusetzen. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten, ein Umtausch, eine Übertragung des Anspruchs auf Dritte sowie eine Weiterveräußerung sind ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, das POS-Display zurückzufordern, wenn es dauerhaft zweckwidrig verwendet oder entgegen diesen Teilnahmebedingungen an Dritte veräußert oder überlassen wird. 

§ 7  Vorzeitige Beendigung, Änderungen 

Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund – insbesondere bei technischen Störungen, Manipulationen oder aus rechtlichen – ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder anzupassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Bereits erworbene Ansprüche berücksichtigter Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.

Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Angaben machen oder sich unlauterer Hilfsmittel bedienen, können von der Aktion ausgeschlossen werden; bereits zugeteilte POS-Displays können in diesem Fall zurückgefordert werden. 

§ 8  Datenschutz 

Verantwortlicher für die Verarbeitung der im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (§ 1). Die im Teilnahmeformular erhobenen Daten (Betriebs- und Kontaktdaten, Lösungswort, Eingangszeitpunkt) werden zur Durchführung und Abwicklung der Aktion – insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Benachrichtigung und Lieferung – sowie zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung (Nachweis- und Auditzwecke) verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). 

Die Daten werden nach Abschluss der Aktion gelöscht, soweit nicht eine weitere Aufbewahrung zur Dokumentation der Aktion oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Eine Verwendung der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn hierfür gesondert und freiwillig eine Einwilligung erteilt wird; die Erteilung einer solchen Einwilligung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, einschließlich der Betroffenenrechte, enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter Datenschutzrichtlinie | Phonak

§ 9  Schlussbestimmungen 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Zuteilungsentscheidung ausgeschlossen; im Übrigen bleiben gesetzliche Ansprüche unberührt. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.