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Materialdeklaration

Einhaltung der produktbezogenen chemischen Vorschriften durch die Phonak AG Rev. 5, Dezember 2015

Die Phonak AG verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich aller neuen Anforderungen zur Beschränkung von Materialien, die im Rahmen der Neufassung der RoHS-Richtlinie der Europäischen Union, auch bekannt als RoHS 2, verabschiedet werden, sowie zur Erfüllung aller relevanten Verpflichtungen der REACH-Verordnung der Europäischen Union.

REACH („Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“) ist eine Chemikalienverordnung der Europäischen Union (EU), die am 1. Juni 2007 mit gestaffelten Fristen bis 2018 in Kraft trat.

Die Phonak AG unterstützt das Gesamtziel von REACH, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. Die Phonak AG hat sich verpflichtet, Produkte anzubieten, die sicher in der Anwendung sind und während ihres gesamten Lebenszyklus eine geringe Umweltbelastung aufweisen.

Als Medizinproduktehesteller verfolgt die Phonak AG einen proaktiven Ansatz bei der Bewertung von Materialien in ihren Produkten und Komponenten, um Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken zu beurteilen. Die Phonak AG kann die Verwendung von Stoffen beschränken, weil kundenbezogene oder gesetzliche Vorschriften dies erfordern oder weil die Phonak AG es im Rahmen des Vorsorgeprinzips für angemessen hält. Die Phonak AG ist bestrebt, gesetzlich erlaubte Materialien zu ersetzen, wenn wissenschaftliche Daten ein mögliches Gesundheits- oder Umweltrisiko belegen. Die Phonak AG verpflichtet sich zudem, das Risiko zu verringern, wenn kommerziell und technisch vertretbare Alternativen auf dem Markt verfügbar sind. Bei der Phonak AG ist die Evaluierung von alternativen Materialien ein kontinuierlicher Prozess.

Die Phonak AG wird alle anwendbaren REACH-Anforderungen erfüllen und verpflichtet sich, ihren Kunden Informationen über die Chemikalien in unseren Komponenten oder Produkten zur Verfügung zu stellen. Die Phonak AG arbeitet eng mit den Lieferanten in der Industrie zusammen, um sicherzustellen, dass die Produkte der Phonak AG REACH-konform sind.

Die Phonak AG und ihre Lieferanten haben die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen von REACH zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Produkte der Phonak AG weiterhin im EWR bereitgestellt werden können.

REACH-Erklärung der Phonak AG zu den Stoffen in Erzeugnissen:

In Übereinstimmung mit Artikel 33 der REACH-Verordnung (Mitteilung von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen) gibt die nachstehende Tabelle an, welche besonders besorgniserregenden Stoffe in Produkten der Phonak AG oberhalb des Schwellenwerts von 0,1 Gewichtsprozent des Erzeugnisses vorhanden sein können. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand und den aktuellen Informationen unserer Lieferanten sind keine weiteren SVHC in unseren Komponenten oder Produkten enthalten.

Besonders besorgniserregender Stoff (Substance of Very High Concern, SVHC): DEHP, Bis(2-ethyl(hexyl)phthalate)
CAS-Nummer: 117-81-7

Anmerkungen: Dieser Stoff kann in separat verkauften PVC-Schläuchen und -Kabeln oder in PVC-Komponenten des Produkts enthalten sein; dieser Stoff kann in dekorativen Teilen enthalten sein.

Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC): 1,3-Propansulton
CAS-Nummer: 1120-71-4

Anmerkungen: Dieser Stoff kann in Lithium-Akkus enthalten sein, die in allen Produkten der Marke Sonova verwendet werden.

Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC): Bleititantrioxid
CAS-Nummer: 12060-00-3

Anmerkungen: Dieser Stoff kann in dielektrischen Schichten von Mikrofonen in allen Produkten der Marke Sonova enthalten sein.